Wissenswertes über Psychotherapie

Erkenne dich selbst

Wie gestaltet sich die Psychotherapie?
• Erstgespräch
• Entscheidung
• Häufigkeit der Sitzungen
• Dauer einer Sitzung
• Dauer der Psychotherapie
• Ende der Psychotherapie
• Beschwerden

Erstgespräch:
Folgende Fragen sollten im Laufe des Erstgespräches geklärt werden:
• Was sind Ihre Therapieziele und Vorstellungen?
• Wie ist die Einschätzung des Behandlungsbedarfs und der Behandlungsmöglichkeiten durch die Therapeutin/den Therapeuten?
• Mit welcher Dauer der Psychotherapie ist in etwa zu rechnen? (grobe Einschätzung)
• Wie hoch ist das Stundenhonorar? Wie ist der Bezahlmodus?
• Ist eine Kassenfinanzierung der Therapie (über Zuschuss oder andere Modelle) aufgrund des Behandlungsbedarfs („Krankheitswertigkeit“) möglich bzw. von Ihnen erwünscht?
• Wie sind die Urlaubs- bzw. die Absageregelungen?
• Welche Therapiemethoden werden angewandt?
Entscheidung:
Es ist nicht erforderlich, sich gleich im ersten Informationsgespräch festzulegen, ob Sie mit der Psychotherapie bei dieser Person beginnen wollen. Eventuell ist ein zweites Gespräch oder eine Bedenkzeit sinnvoll, bevor Sie zu- oder absagen.
Da die Beziehung zwischen Ihnen und der Psychotherapeutin bzw. dem Psychotherapeuten großen Stellenwert hat, kann es sinnvoll sein, mit mehreren Personen ein erstes Informationsgespräch zu führen, sofern dies möglich ist.
Psychotherapie ist freiwillig. Daher kann die Entscheidung für eine Psychotherapeutin bzw. für einen Psychotherapeuten jederzeit wieder rückgängig gemacht werden. Manchmal ist es sinnvoll zunächst eine begrenzte Zahl von Sitzungen (z.Bsp. fünf) abzuhalten, nach denen gemeinsam überprüft wird, ob die Psychotherapie weitergeführt werden soll.

Häufigkeit der Sitzungen
Die Häufigkeit der Sitzungen ist unterschiedlich. Sie hängt vor allem von Ihrem Problem, aber auch von der psychotherapeutischen Methode, dem Setting und dem Stadium der Psychotherapie ab.
Normalerweise ist eine Sitzung pro Woche vorgesehen, je nach dem Stadium der Psychotherapie kann es aber sinnvoll sein, Sitzungen häufiger oder seltener durchzuführen. So kann beispielsweise nach anfänglich einer Stunde pro Woche für einen bestimmten Zeitraum auf zwei wöchentliche Stunden erhöht werden. Umgekehrt kann sich gegen Ende der Psychotherapie die Häufigkeit der Sitzungen wieder verringern, und diese können beispielsweise nur noch vierzehntägig oder im Abstand von drei Wochen stattfinden. Bei einer sehr belastenden Problematik oder bei Krisen kann ebenfalls von normalerweise einer auf zwei oder mehr wöchentliche Sitzungen erhöht werden.

Dauer einer Sitzung
Eine Sitzung Einzeltherapie dauert in der Regel 50 Minuten (manchmal auch genau eine Stunde), eine Sitzung Gruppentherapie 90 Minuten bis zwei Stunden. Es kann aber auch längere Sitzungen geben, vor allem wenn es dazwischen größere zeitliche Abstände gibt.

Dauer der Psychotherapie
Auch die Dauer einer Psychotherapie ist nicht vorgegeben. Sie hängt von der Problematik, dem Therapieziel und nicht zuletzt von den Kosten ab. Wenn es sich um ein schon lang bestehendes und schwer wiegendes Problem handelt, wird die Psychotherapie voraussichtlich länger dauern. Wenn nur ein bestimmtes Symptom beseitigt oder ein einzelnes Problem bewältigt werden soll, kann die Psychotherapie auch nach kürzerer Zeit beendet sein.

Ende der Psychotherapie
Eine Psychotherapie ist im Idealfall dann zu Ende, wenn das Therapieziel erreicht ist und jene Probleme und Belastungen, die zur Psychotherapie geführt haben, bewältigt sind. Eine Psychotherapie kann aber auch dann zu Ende sein, wenn gemeinsam entschieden wird, dass das Therapieziel nicht zu erreichen ist, oder auch wenn der zu erreichende Fortschritt nicht mehr in einem entsprechenden Verhältnis zum Aufwand steht.

Beschwerden:
Psychotherapie erfordert einen besonders verantwortungsvollen Umgang mit den behandelten Menschen. Wenn Sie Fragen zu den Rahmenbedingungen der Psychotherapie haben, die sich innerhalb der Therapie nicht klären lassen, beispielsweise zu der Höhe des Honorars oder zur Bezahlung von ausgefallenen Sitzungen, oder den Eindruck haben, dass sich Ihre Psychotherapeutin bzw. Ihr Psychotherapeut Ihnen gegenüber unkorrekt oder nicht so verhält, wie Sie es sich erwartet haben, können Sie sich an folgende Stellen wenden:
Beschwerdestelle des Österreichischen Bundesverbandes und der Landesverbände für Psychotherapie in allen Bundesländern
oder an die Kammer für Arbeiter und Angestellte
Als erster Schritt sollten Sie jedoch mit Ihrer Psychotherapeutin bzw. Ihrem Psychotherapeuten über Ihr Unbehagen, Ihre Kränkung oder Ihre Unzufriedenheit sprechen. Nicht alles, was Sie stört, ist auf ein Fehlverhalten zurückzuführen. Die Klärung dieser Probleme kann ein sehr wichtiger Bestandteil der Psychotherapie sein.

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